Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2006
I. Mehr Wettbewerb und Qualität durch neue Strukturen
II. Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung über einen Gesundheitsfonds
III. Die künftige Rolle der privaten Krankenversicherung
I. Mehr Wettbewerb und Qualität durch neue Strukturen
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Was ändert sich für:
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Alte Krankenversicherung Versicherungsschutz: |
Neue Gesundheitsversicherung Versicherungsschutz: |
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Wahlmöglichkeiten: |
Wahlmöglichkeiten: |
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• Versicherte können begrenzt Kostenerstattung statt Sachleistungen wählen. Die Kassen haben entsprechende Satzungsregelungen vorzusehen. |
• Die Möglichkeiten der Versicherten zur Wahl der Kostenerstattung werden entbürokratisiert und flexibilisiert. |
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Leistungen: |
Leistungen: |
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• Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden nur im Haushalt des Versicherten erbracht. |
• Der Haushaltsbegriff wird erweitert. Künftig wird häusliche Krankenpflege auch in neuen Wohngemeinschaften oder Wohnformen und in besonderen Ausnahmefällen auch in Heimen erbracht. |
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• Empfohlene Impfungen sind Satzungsleistung, die die Kassen nicht zwingend erbringen müssen. |
• Empfohlene Impfungen werden Pflichtleistungen. Alle Kassen müssen sie anbieten. |
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• Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind Regelleistungen, die die Kassen nicht zwingend erbringen müssen. |
• Mutter-/Vater-Kind-Kuren werden ebenfalls Pflichtleistungen. |
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• Ambulante und stationäre Rehabilitationsleistungen sind ebenfalls Regelleistungen. |
• Für den Bereich der Geriatrie werden die ambulanten und stationären Rehabilitationsleistungen Pflichtleistungen. |
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• Faktisch keine Leistungsbeschränkung bei selbstverschuldeter Behandlungsbedürftigkeit. |
• Bei selbstverschuldeter Behandlungsbedürftigkeit in besonderen Fällen wie z.B. bei Komplikationen durch Schönheitsoperationen, Piercing, Tätowierungen etc. muss in stärkerem Umfang von der Möglichkeit der Leistungsbeschränkung Gebrauch gemacht werden. |
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• Keine allgemeine Bonusregelung bei der Inanspruchnahme von Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen. |
• Die Inanspruchnahme von medizinischer Früherkennung und Vorsorgeleistung soll für die Gruppe der 45- bis 55-Jährigen durch eine Bonus/Malus-Regelung nach dem Vorbild der Vorsorgecheckhefte beim Zahnersatz gesteigert werden. |
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• Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen ist bis zum 30.06.2007 nicht Leistung der GKV sondern der sozialen Pflegeversicherung. |
• Die medizinische Behandlungspflege wird dauerhaft der sozialen Pflegeversicherung zugewiesen. |
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• Maßnahmen der Prävention sind Leistungen der GKV. |
• Präventionsmaßnahmen sind Leistungen der GKV. Mit einem Präventionsgesetz wird die Prävention zu einer eigenständigen Säule der gesundheitlichen Versorgung ausgebaut. Hierdurch wird die Qualität, die Kooperation und die Koordination übergreifend und unbürokratisch verbessert. |
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Zuzahlungen: |
Zuzahlungen: |
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Besondere Versorgungsformen: |
Besondere Versorgungsformen: |
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• Maßnahmen der Prävention sind Leistungen der GKV. |
• Präventionsmaßnahmen sind Leistungen der GKV. Mit einem Präventionsgesetz wird die Prävention zu einer eigenständigen Säule der gesundheitlichen Versorgung ausgebaut. Hierdurch wird die Qualität, die Kooperation und die Koordination übergreifend und unbürokratisch verbessert. |
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Was ändert sich für:
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Alte Krankenversicherung Institutionell: |
Neue Gesundheitsversicherung Institutionell: |
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• Kassenfusionen nur kassenartenintern. |
• Jede Kasse darf mit anderen Kassen im GKV-System fusionieren. |
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• Erfordernis eines Staatsvertrages bei Fusionen von Landeskassen. |
• Staatsvertrag wird überflüssig. |
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Beitragserhebung: |
Beitragserhebung: |
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• Kassen bestimmen individuellen Beitragssatz. |
• Es gilt für alle Kassen ein einheitlicher Beitragssatz. |
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• Kassen ziehen die Beiträge vom Arbeitgeber ein. |
• Beiträge werden vom Arbeitgeber nur noch an eine zentrale regional organisierte Einzugsstelle gezahlt. Diese leiten die Beiträge an den Gesundheitsfond weiter. Die Kassen erhalten die Beitragsmittel in Form einer Grundpauschale und einem alters- und risikoadjustierten Zuschlag aus dem Fonds. |
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• Kassen sind Beitragseinzieher und daneben Versichertenversorger. |
• Kassen konzentrieren sich auf ihre Hauptaufgabe: Gute, qualifizierte Versorgung der Versicherten. |
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Besondere Versorgungsformen: |
Besondere Versorgungsformen: |
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• Integrierte Versorgung für begrenzten Versichertenkreis. |
• Integrierte Versorgung wird erweitert. Pflegeversicherung und nichtärztliche Heilberufe können integriert werden. |
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Vertragsregelungen: |
Vertragsregelungen: |
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Fahrkosten: |
Fahrkosten: |
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Was ändert sich für:
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Alte Krankenversicherung Beitragszahlung: |
Neue Gesundheitsversicherung Beitragszahlung: |
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Was ändert sich für:
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Alte Krankenversicherung Vergütung: |
Neue Gesundheitsversicherung Vergütung: |
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• Pauschalvergütungen mit wenigen erforderlichen Einzelleistungsvergütungen. Honorarzuschlägen für besondere Qualität. |
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• Sektorale Budgets. |
• Ablösung der sektoralen Budgets durch neue Instrumente der Mengensteuerung, insbesondere Abstaffelungen (vertragliche Vereinbarungen). |
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• Geringe Transparenz und Kalkulationssicherheit. Verteilungsungerechtigkeit durch arztgruppenbezogene Honorarverteilung auf Landesebene. |
• Erhöhte Transparenz und weitgehende Kalkulationssicherheit. |
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• Morbiditätsrisiko liegt weitgehend bei den Ärzten. |
• Morbiditätsrisiko wird auf die Krankenkassen übertragen. |
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• Unterschiedliche Vergütungshöhen je nach Krankenkasse. |
• Für alle Kassen gelten gleiche Preise für gleiche Leistungen. |
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• Honorarreformen werden von der Selbstverwaltung (Ärzte und Krankenkassen) im Bewertungsausschuss umgesetzt. |
• Erarbeitung der Vergütungsreform wird professionalisiert. |
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• Honorierung für privat Versicherte nach abweichender Gebührenordnung. Unterschiedliche Vergütung für vergleichbare Leistungen. |
• Im Zusammenhang mit der neuen Gebührenordnung der GKV sollen für vergleichbare Leistungen vergleichbare Vergütungen gezahlt werden. |
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Vertragsregelungen: |
Vertragsregelungen: |
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• Uneinheitlicher und verwaltungsaufwendiger Rahmen für Chronikerprogramme (DMPs). |
• Rahmen für Chronikerprogramme (DMPs) wird vereinheitlicht und entbürokratisiert. |
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Behandlung und Verordnung: |
Behandlung und Verordnung: |
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Was ändert sich für:
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Alte Krankenversicherung Ambulante Behandlung: |
Neue Gesundheitsversicherung Ambulante Behandlung: |
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Ordnungspolitischer Rahmen/Finanzierung: |
Ordnungspolitischer Rahmen/Finanzierung: |
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• Krankenhausleistungen sind der größte Ausgabenfaktor der gesetzlichen Krankenversicherung. |
• Um die Krankenhäuser angemessen an den finanziellen Stabilisierungsmaßnahmen zu beteiligen, werden sie pauschal zu einem Sanierungsbeitrag in Höhe von 1% der Budgets (Landesbasisfallwerte) herangezogen. |
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Was ändert sich für:
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Alte Krankenversicherung • Arzneimittelabgabe nach in der Arzneimittelpreisverordnung vorgegebenen Preisen. |
Neue Gesundheitsversicherung • Die Arzneimittelpreise werden auf Höchstpreise umgestellt. Apotheken erhalten so die Möglichkeit niedrigere Preise mit den Herstellern zu vereinbaren. Für das Jahr 2007 muss mindestens ein Einsparvolumen für die GKV von 500 Mio. € erreicht werden. Anderenfalls tragen die Apotheker den Differenzbetrag durch einen entsprechend erhöhten Kassenrabatt. |
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• Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur als Packung abgegeben werden. |
• Abgabe von einzelnen Tabletten (so genannte Auseinzelung) wird erleichtert. |
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Was ändert sich für:
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Alte Krankenversicherung Krankenkassenverbände: |
Neue Gesundheitsversicherung Krankenkassenverbände: |
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• Kassenartenbezogene Spitzenverbände auf Bundesebene. Kein zentraler Spitzenverband für alle Kassen. |
• Ein Krankenkassenspitzenverband auf Bundesebene mit zentralen wettbewerbsneutralen Aufgaben (für alle Kassen gültige Verträge und Vereinbarungen auf Bundesebene). |
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• Kassenartenbezogene Landesverbände zur Vertragsregelung auf Landesebene für die Mitgliedskassen. |
• Ein Landesverband für alle Kassen mit zentralen wettbewerbsneutralen Aufgaben auf Landesebene (für alle Kassen gültige Verträge und Vereinbarungen auf Landesebene). |
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Gemeinsamer Bundesausschuss: |
Gemeinsamer Bundesausschuss: |
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• Sitzungen und Beratungen größtenteils nichtöffentlich. |
• Sitzungen finden in der Regel öffentlich statt. |
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• Entscheidungsfindung grundsätzlich zeitlich unbefristet. |
• Entscheidungsfindung wird durch Fristsetzung beschleunigt. |
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Aufsichtsbehörden der Krankenkassen: |
Aufsichtsbehörden der Krankenkassen: |
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Kassenärztliche Vereinigungen: |
Kassenärztliche Vereinigungen: |
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Was ändert sich für:
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Alte Krankenversicherung Qualitätssicherung: |
Neue Gesundheitsversicherung Qualitätssicherung: |
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Was ändert sich für:
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Alte Krankenversicherung Gebührenordnung: |
Neue Gesundheitsversicherung Gebührenordnung: |
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Tarife: |
Tarife: |
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Versicherungswechsel: |
Versicherungswechsel: |
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• Ein Wechsel zwischen privaten Versicherungsunternehmen ist aus finanziellen Gesichtspunkten derzeit nahezu ausgeschlossen. Altersrückstellungen können nicht übertragen werden. |
• Der Wechsel zwischen privaten Versicherungsunternehmen wird innerhalb eines vergleichbaren Tarifs (auch aus Bestandstarifen) durch Kontrahierungszwang und Portabilität der Altersrückstellung erleichtert. Der Wechsel wird auch von der PKV zur GKV ermöglicht. |
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• Bei einem Wechsel von der PKV zur GKV können Altersrückstellungen nicht mitgenommen werden. |
• Die Portabilität der Altersrückstellungen wird gesetzlich festgeschrieben. |
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• Versicherte, die aus der PKV ausgeschieden sind, haben oftmals keine Rückkehrmöglichkeit in die PKV (und in der Regel auch nicht in die GKV). Sie sind daher häufig nicht versichert. |
• Nichtversicherte, die zuletzt bei der PKV versichert waren, erhalten ein Rückkehrrecht in den Basistarif. |
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• Freiwillig Versicherte der GKV, die dort ausscheiden und in die PKV-Wechsler haben nur in engen Grenzen die Möglichkeit zur Wahl des Standardtarifs. |
• Der Basistarif der PKV wird für alle freiwillig Versicherten geöffnet. |
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Was ändert sich für:
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Alte Krankenversicherung Arzneimittel: |
Neue Gesundheitsversicherung Arzneimittel: |
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• Neue Arzneimittel sind nach der Zulassung und Markteinführung grundsätzlich verordnungsfähig zu Lasten der GKV. |
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Verordnungsdaten: |
Verordnungsdaten: |
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Anwendungs- beobachtung: |
Anwendungs- beobachtung: |
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Was ändert sich für:
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Alte Krankenversicherung Arzneimittelreste: |
Neue Gesundheitsversicherung Arzneimittelreste: |
II. Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung über einen Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds bündelt die Finanzströme
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird neu gestaltet. Der Gesundheitsfonds wird in Zukunft zum Kern der Finanzströme der neuen Gesundheitsversicherung. Die Kassen bestimmen dann nicht mehr über die Höhe der Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber, und sie ziehen die Beiträge auch nicht mehr selbst ein. Die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber fließen ab dem Jahr 2008 direkt in den Fonds.
Für jeden Versicherten erhalten die Krankenkassen aus dem Fonds dann einen einheitlichen Betrag. Außerdem werden die je nach Kasse unterschiedlichen Risiken wie Alter oder zum Beispiel Krankheit der Versicherten durch eine der Höhe des Risikos entsprechende, ergänzende Zuweisung ausgeglichen. Das vereinfacht den heutigen Risikostrukturausgleich erheblich, und macht ihn wesentlich transparenter. Für die Kinder wird ein einheitliche Betrag kalkuliert, der die durchschnittlichen Kosten deckt.
Mit diesem neuen Modell der Finanzierung der Gesundheitsversicherung über einen Fonds sorgen wir für eine wirtschaftliche Verwendung von Beitrags- und Steuermitteln. Wir erreichen damit nicht nur transparentere Abläufe, sondern vereinfachen das bestehende Geflecht der vielen unterschiedlichen Beitragsströme.
Betriebe werden künftig keine hundertfach unterschiedlichen Beiträge ermitteln müssen, um sie dann an verschiedene Krankenkassen zu senden, sondern werden nur noch einen einheitlichen, prozentualen Beitrag pro Beschäftigten erheben und an die Einzugsstellen im jeweiligen Bundesland weiterleiten. An der Beteiligung des Einzelnen nach seiner Leistungskraft wird also nicht gerüttelt. Aber bürokratischer Aufwand wird abgebaut.
Der medizinische notwendige Leistungskatalog bleibt für alle Kassen auch unter diesen neuen Bedingungen gleich. Wenn dennoch eine Kasse in Schwierigkeiten gerät, hat der Vorstand dieser Kasse eine Reihe von neuen Möglichkeiten, die wirtschaftliche Situation zu verbessern. Er kann z.B. die Ausgaben für Arzneimittel mittels Rabattverhandlungen verringern. Oder einen Weg anbieten, der zuerst immer zum Hausarzt führt, statt teures Facharzt - Springen zu erlauben. Hier kann er sein Können als Manager unter Beweis stellen, denn zusätzliches Geld aus dem Fonds gibt es - zunächst - nicht.
Bekommt er die Ausgaben nicht in den Griff, kann die Kasse von ihren Mitgliedern einen zusätzlichen Betrag fordern. Es ist den Kassen dabei freigestellt, ob sie einen prozentualen oder einen festen Zusatzbeitrag erheben, er darf jedoch nicht mehr als ein Prozent des Haushaltseinkommens betragen, um eine Überforderung zu vermeiden. Diesen Weg allerdings werden Kassen im Leistungs- Wettbewerb nur beschreiten, wenn er wirklich unvermeidbar ist. Denn damit würde offensichtlich: Man arbeitet nicht so erfolgreich wie andere. Andere Kassen wiederum wären in der Lage, ihren Mitgliedern sogar Geld zurückgeben zu können.
Sehr wichtig: Eine Überforderung der Kassen und ihrer Mitglieder wird schon im Ansatz vermieden, indem gesetzlich festgelegt wird, dass der Gesundheitsfonds immer mindestens 95% der Ausgaben aller Kassen deckt. Wird dieser Schwellenwert erreicht, werden aufgrund einer gesetzlichen Anpassungsregelung die prozentualen Beiträge aller Versicherten und der Arbeitgeber angehoben.
Es wird eine dritte Säule aus Steuermitteln geben
Vereinbart wurde ferner, ab 2008 der gesetzlichen Krankenversicherung Mittel aus dem Steueraufkommen zur Verfügung zu stellen. In den Folgejahren werden wachsende Zuschüsse in die gesetzliche Krankenversicherung fließen. 2008 werden das 1,5 Milliarden Euro sein, 2009 bereits drei Milliarden. Diese Mittel dienen der schrittweisen Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, wie der beitragsfreie Mitversicherung von Kindern. Für das Übergangsjahr 2007 wird ein absehbares Defizit der Krankenkassen aus Einsparungen bei den Arzneimitteln, durch weitere Einsparungen im System der Gesundheitsversorgung und, soweit unvermeidbar, aus Beitragssatzanhebungen ausgeglichen.
III. Die künftige Rolle der privaten Krankenversicherung
Auch die Private Krankenversicherung (PKV) steht vor großen Veränderungen. Heute kann ein Mitglied einer privaten Kasse bereits nach wenigen Jahren nicht mehr zu zumutbaren Bedingungen in eine andere private Kasse wechseln. Denn die vom privat Versicherten durch seine Prämien angesparte Alterungsrückstellung bleibt immer zurück. Ein Wechsel ist dadurch ein Verlustgeschäft für den Einzelnen. Hier wird es in Zukunft mehr Wettbewerb zu Gunsten der Versicherten geben. Denn künftig werden Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sowohl bei einem Wechsel innerhalb der PKV als auch bei einem Wechsel zwischen den Systemen (GKV/ PKV) die Alterungsrückstellung mitnehmen können.
Für einen begrenzten Kreis gibt es künftig sogar eine völlige Öffnung sowohl zur Privaten als auch zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind jene, die sich freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung angeschlossen haben, obwohl sie wegen ihres höheren Einkommens in die PKV hätten gehen können. Für diese Gruppe wird die Private Krankenversicherung einen neuen Versicherungstarif anbieten müssen, der etwa die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufweist. Die Prämie dieses Tarifs wird ohne Berücksichtigung persönlicher gesundheitlicher Risiken kalkuliert sein. Nur das Alter darf bei der Prämie eine Rolle spielen.