Das neue Arzneimittel-Gesetz ist durch: Seit dem 23. Februar 2002 suchen im Regelfall Apotheker nach den Vorgaben des Arztes unter den wirkstoffgleichen Nachahmer-Präparaten, den so genannten Generika, ein Mittel aus dem unteren Preisdrittel aus, das "mit dem verordneten in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sowie für den gleichen Indikationsbereich zugelassen ist". Mit dieser, auch unter dem Namen Aut-idem (lateinisch für: "oder dasselbe") bekannten Regelung, sollen nach Aussagen des Bundesgesundheitsministeriums rund 250 Millionen Euro (etwa 489 Millionen Mark) eingespart werden. Wirkstoffe, Dosierung, Darreichungsform und Packungsgröße gibt weiterhin der Arzt vor. Bisher durfte der Apotheker im Nacht- und Notdienst die aut-idem-Regelung bereits anwenden und ein verordnetes Mittel ersetzen, wenn er das verschriebene nicht vorrätig hatte.
Was sind Generika eigentlich und warum sind sie günstiger als die Original-Präparate?
Als Generika bezeichnet man Nachahmer des erfolgreichen Originals. Also Arzneimittel, die den gleichen Wirkstoff enthalten, aber von einem anderen Hersteller produziert werden, als der Originalerfinder. Nachahmer gibt es bei vielen Produktgruppen. "Fön" darf sich beispielsweise nur das Original von AEG nennen. Alle anderen heißen strenggenommen elektrische Haartrockner. Es gibt eine ganze Reihe von Medikamenten in identischer Wirkstoffzusammensetzung von mehreren Herstellern, z.B. Acetylsalycylsäure gegen Kopfschmerzen. Neu entwickelte Arzneimittel sind in der Regel zunächst eine gewisse Zeit lang durch Patente geschützt: So lange der Schutz besteht, darf niemand ohne die Erlaubnis des Originalerfinders ein Präparat mit dem gleichen Wirkstoff herstellen und verkaufen. Weil die Hersteller von Generika (der Name ist dem lateinischen Begriff genus, die Gattung oder Art, entlehnt) keinen Aufwand mit der teuren Arzneimittelforschung und -entwicklung haben, können sie ihre Präparate günstiger anbieten als die Pharmafirma, die das Mittel ursprünglich entwickelt hat. Hinzu kommt, dass sich der Wirkstoff auf dem Markt durch die Vorreiterrolle des Originals bereits durchgesetzt hatte, und nicht zu befürchten ist, dass das Generikum keine Abnehmer findet. Auch das schlägt sich auf den Preis nieder.
Sind Nachahmerpräparate auch genauso gut?
Trotz des niedrigen Preises hatten die „Kopien“ zunächst Startschwierigkeiten: Viele Ärzte und Apotheker dachten, dass es aufgrund des niedrigen Preises auch mit der Qualität nicht allzu weit her sein konnte. Und in der Anfangszeit war dieser Vorwurf in vielen Fällen sogar gerechtfertigt. Denn wie gut eine Tablette wirkt und vertragen wird, ist nicht nur eine Frage des Wirkstoffs. Auch die Verarbeitung und die verwendeten Begleitstoffe spielen eine Rolle. Die kleinen Tricks der Arzneiherstellung waren ein sorgsam gehütetes Geheimnis der Original-Anbieter. Und nicht jeder Generika-Produzent schaffte es auf Anhieb, denselben Standard zu erreichen. Seit Ende der achtziger Jahre änderte sich das. Immer mehr Generika-Herstellern gelang der Nachweis, dass ihre Präparate dem Original ebenbürtig waren. Heute kommt kein Generikum mehr auf den Markt, das seine Qualität nicht schlüssig bewiesen hat.
Sparzwang machte Weg für Generika frei
Die nachgewiesene Qualität und der Sparzwang bei Arzneimittelverordnungen öffnete den Generika einen riesigen Markt. 1999 wurden dem Gesundheitswesen nach Angaben des Arzneiverordnungsreports durch Generika 3,5 Milliarden DM eingespart. Der große Markt hat allerdings auch zur Folge, dass es für manche Wirkstoffe, etwa den Blutdrucksenker Nifedipin, einige Dutzend Anbieter gibt.
Vor- und Nachteile der Arzneimittelvielfalt für den Patienten
Vorteil:
Wenn Unverträglichkeiten auf einen bestimmten Begleitstoff bestehen, kann der Arzt gegebenenfalls auf ein anderes, wirkstoffgleiches Mittel ausweichen, das diesen Stoff nicht enthält.
Bisheriger Nachteil:
Bei dieser Vielfalt kann der Apotheker unmöglich alle wirkstoffgleichen Präparate auf Lager halten. Deshalb musste der Apotheker bisher häufiger ein benötigtes Medikament bestellen und der Patient mit einer Wartezeit rechnen – auch wenn er ein anderes Präparat mit dem gleichen Wirkstoff gleich hätte anbieten können.
Jetzt ein Vorteil:
Mit der neuen Regelung kann der Apotheker auch ohne Rücksprache mit dem Arzt, aufgrund seiner anerkannten hohen Fachkompetenz, statt des verordneten ein wirkstoffgleiches Mittel eines anderen Herstellers auswählen. Nur wenn der Arzt auf dem Rezept dies ausdrücklich ausschließt, muss der Apotheker genau das verordnete Arzneimittel abgeben.